Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Geltung von Geschäftsbedingungen
    Lieferungen erfolgen – unabhängig vom Auftragswert – ausschließlich zu den nachstehenden Lieferbedingungen von Defko Kft. Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von Defko Kft. Bestätigt werden.
  2. Lieferungen
    Lieferungen erfolgen freibleibend nach Absprache mit dem Kunden. Von Defko Kft. genannte Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Defko Kft. behält sich das Recht vor, nach Ermessen Teillieferungen vorzunehmen.
    Ist eine Lieferfrist vereinbart, so verlängert sich dies angemessen bei höherer Gewald oder dem Eintritt sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die nicht von Defko Kft. verursacht wurden. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung. Bei Retoursendungen geben Sie uns bitte die Rechnungsnummer bekannt. Warengutschriften werden nicht in bar ausbezahlt.
  3. Gefahrenübertragung
    Die Gehfahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware bei Defko Kft. oder dem jeweiligen Auslieferungslager auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
  4. Zahlungsbedingungen
    Rechnungen von Defko Kft. sind in EURO, frei Zahlstelle von Defko Kft., innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar, falls nicht anders vereinbart. Bei Nachnahmesendungen wird ein Skontoabzug nicht gewährt. Bitte bei Überweisung Rechnungsnummer anführen. Bei Zahlungsverzug sind die banküblichen Verzugszinsen sowie alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Defko Kft. behält sich das Recht vor, eventuelle noch ausstehende Forderungen gegen ausstehende Verbindlichkeiten aufzurechnen. Diese Regelungen gelten auch für Teillieferungen.
  5. Gewährleistung und Mängelrüge
    5.1
    Defko Kft. leistet Gewähr für Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen, jedoch maximal bis zur Höhe des Lieferwertes der beanstandeten Ware. Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen.5.2 Defko Kft. haftet für Mängel nur, soweit diese nicht auf ein Verhalten des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen sind, der nicht von Defko Kft. beauftragt worden ist. Dies gilt insbesondere für Fälle der fehlerhaften Behandlung des fehlerhaften Einbaues etc.
    5.3 Der Kunde hat die von Defko Kft. gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung beim Kunden zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Mengenabweichungen sind Defko Kft. innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Ablieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des etwaigen Mangels anzuzeigen. Das gleiche gilt für verdeckte Mängel nach deren Entdeckung. Sofern Mängelrügen hiernach verspätet sind, wird Defko Kft. von der Verpflichtung der Gewährleistung frei.
    5.4 Defko Kft. leistet nach eigenem Ermessen für Falschlieferungen oder fehlerhafte Lieferungen Ersatz oder Nachbesserung. Sofern die Ersatzlieferung oder Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen.
    5.6 Die Haftung von Defko Kft. ist begrenzt auf die Kosten für die Ersatzteillieferung bzw. Nachbesserung. Für Mängelfolgeschäden leistet Defko Kft. nur Ersatz bei arglistigen Verschweigen eines Mangels sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, sofern die Zusicherung gerade bezweckt, den Kunden gegen Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
  6. Sonstige Haftung
    6.1 Im übrigen haftet Defko Kft. nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter. Für ein Verhalten von Erfüllungsgehilfen trifft Defko Kft. nur eine Verantwortung bei grobem Verschulden, soweit eine Verletzung von Hauptpflichtigen betroffen ist.
    6.2 Soweit Defko Kft. aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet, bleiben diese von der vorstehenden Regelung unberührt.
  7. Eigentumsvorbehalt
    7.1 Defko Kft. behält sich das Eigentum an allen gelieferten Teilen vor, bis sämtliche Forderungen einschließlich Nebenforderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit Defko Kft. unter Einschluss zukünftig entstehender Forderungen vollständig beglichen sind. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch den Kunden erfolgt stets für Defko Kft.
    7.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt von Defko Kft. gelieferten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterzuveräußern. Er tritt Defko Kft. bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Umbildung weiterveräußert wird. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf durch Defko Kft. zur Einziehung der an Defko Kft. abgetretenen Forderungen ermächtigt. Defko Kft. verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Im übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig darüber zu verfügen.
    7.3 Defko Kft. verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernde Gesamtforderung von Defko Kft. gegen den Kunden um 20% übersteigt.
    7.4 Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder eine Pfändung dieser Ware durch Defko Kft. gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
    Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt, die von Defko Kft. anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gleiche gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerung und Zurückhaltungsrechten im Hinblick auf den jeweils zugrundeliegenden Anspruch des Kunden.
  9. Vertragsänderung
    Vertragliche Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Defko Kft.
  10. Sonstiges
    10.1 Für die Lieferungen und Leistungen von Defko Kft. gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über den internationalen Warenverkauf.
    10.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wr. Neustadt, Defko Kft. behält sich das Recht vor, nach eigener Wahl den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Das gilt auch dann, wenn das Gesetz einen ausschließlichen Gerichtsstand vorsieht, insbesondere auch für Wechsel- und Scheckansprüche.
    10.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
    10.4 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden Daten über Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet.
  11. Sondervereinbarungen
    11.1 Sondervereinbarungen zu Kunden und Defko Kft. egal in welcher Form, haben nur Gültigkeit nach einer gemeinsamen, schriftlichen Vereinbarung.
    11.2 Mündliche Vereinbarungen haben keinerlei Gültigkeit.